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Rechtliches zum Destillenkauf

Sie dürfen privat eine Destille besitzen und benutzen, bis zu 2 Litern Blasengröße sogar anmeldefrei. Sie dürfen aber keinen Alkohol herstellen oder reinigen, wenn Sie kein Abfindungsbrennrecht haben.

Sie dürfen, ohne ihr Zollamt zu fragen, Destillen beliebiger Größe kaufen, wenn Sie diese nicht zur Herstellung oder Reinigung von Alkohol benutzen. Diese Destillen über 2 Liter müssen Sie aber anmelden und eine Anwendung benennen, die weder etwas mit der Erzeugung oder Reinigung von Alkohol, noch mit der Verwendung von Alkohol zu tun hat. Wenn Sie das vorhaben, sollten Sie sich mit Ihrem Zollamt in Verbindung setzen und sich ggf. eine spezielle Genehmigung für eine Anwendung in Verbindung mit Alkohol einholen. Wir als Händler müssen davon unabhängig davon die Abgabe von Geräten mit einem Volumen über 2 Liter bei unserem zuständigen Hauptzollamt melden, wenn wir diese an eine Adresse im Inland versenden.

Sie dürfen aber ohne Genehmigung Hydrolate herstellen und Ätherische Öle gewinnen, aber auch unter Verwendung von versteuertem Primasprit Geiste herstellen, die durch Mischen von Hydrolaten aus Wasserdampfdestillationen mit diesem Primasprit hergestellt werden. Sie dürfen ohne Genehmigung aber keine Maischen oder Weine destillieren, um daraus Branntwein herzustellen. Darüber hinaus zählt auch das Mazerieren von Früchten oder Kräutern und anschließendem Ab-Destillieren zum Reinigen von Alkohol, auch wenn dieser versteuert ist (so zu lesen unter www.zoll.de). Wenn Sie das möchten, müssen Sie ein einschlägiges Gewerbe anmelden oder die Voraussetzungen als Abfindungsbrenner oder Stoffbesitzer erfüllen (siehe Alkoholsteuerverordnung).

Wir liefern weltweit in alle Länder. Bitte beachten Sie aber die Gesetze in Ihrem Heimatland, unter Umständen kann der Besitz oder Betrieb einer Destillieranlage in Ihrem Land bestimmten Auflagen unterworfen sein. Wir übernehmen keine Verantwortung für eventuell auftretende Probleme mit Behörden im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Betrieb unserer Destillieranlagen. Bisher gab es es bei Lieferungen in Ländern der EU keine Probleme.

Unsere Destillen eignen sich für die Destillation ätherischer Öle und zum Schnaps brennen.
Wir weisen darauf hin, dass zum Schnapsbrennen ein Abfindungsbrennrecht oder Brennrecht als Stoffbesitzer erforderlich ist. Die genauen Reglungen finden sich in der Alkoholsteuerverordnung und auch unter
http://zoll.de/ . Informieren Sie sich hier, wenn Sie Schnaps brennen wollen:

Der Kauf oder Verkauf einer Destillieranlage mit mehr als 2 Litern Rauminhalt muss in Deutschland beim jeweils zuständigen Hauptzollamt angezeigt werden: Es gilt die sogenannte doppelte Meldepflicht. Genaueres liefert die Alkoholsteuerverordnung insbesondere §68 Abs. 1 für den Verkauf bzw. Abs. 2 für den Kauf einer Brennanlage.

In Deutschland muss der Erwerb einer Destille mit einem Brennkessel größer als 2 Liter vom Käufer angemeldet werden. Wenn Sie eine Destille innerhalb Deutschlands mit einem größeren Kessel verbinden, müssen Sie diese anschließend innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Hauptzollamt anmelden, auch wenn Sie keinen Schnaps brennen wollen. Das Nichtanmelden einer Destille ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie keinen Alkohol herstellen oder reinigen wollen, z.B. zur Gewinnung destillierten Wassers oder Hydrolaten bzw. Ätherischen Öls, dürfen Sie die Destille auch privat erwerben und verwenden.

Unsere Destillieranlagen sind, soweit sie mehr als 2 Liter Raumgehalt haben, in jedem Fall gewerbliche Destillen, deren Abgabe an eine deutsche Adresse von uns unserem Zollamt angezeigt werden muss.

Lieferungen ins EU-Ausland können anmeldefrei an Jedermann erfolgen. Allerdings sind die Käufer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Heimatland selbst verantwortlich. Für evtl. eintretende Rechtsfolgen haften die Käufer selbst.

Bei Auslieferungen außerhalb der EU sind wir zur Deklaration des Paketinhalts verpflichtet, was aber bisher keine Probleme gemacht hat. Allerdings gehen sämtliche Probleme, die bei Zollabwicklung entstehen können zu Lasten des Käufers. Sollte die Sendung etwa vom jeweiligen Zoll zurückgeschickt werden, so können wir maximal den Kaufpreis abzüglich uns in Rechnung gestellter Kosten zurück erstattet werden. Versandkosten können nicht zurück erstattet werden. Erkundigen Sie sich also selbst über die in Ihrem Land geltenden Bedingungen.

Alle rechtlichen Angaben machen wir nach bestem Wissen und Gewissen. Wir garantieren nicht für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der gemachten rechtlichen Angaben. Wir haften auch nicht für Rechtsfolgen, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben, oder die aus dem nicht gesetzeskonformen Gebrauch unserer Destillen entstehen.
Darüber hinaus lehnen wir jegliche Haftung für Schäden ab, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch unserer Destillen oder Töpfe entstehen. Eine etwaige Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf den gekauften Artikel selbst. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz schließen wir ausdrücklich aus.

Der Gerichtsstandort in Streitfällen ist Magdeburg

herstellerangebote.de
2018, Leitzkau

Die oben gemachten Angaben sind ab dem 01.01.2018 gültig.

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